Betriebsratsarbeit projektieren  & Mitbestimmung stärken

Die Mitbestimmung im Betrieb wird getragen von ehrenamtliche Kollegen und Kolleginnen, die sich in Betriebsräten, Schwerbehindertenvertretungen, Jugend- und Auszubildendenvertretungen oder als Vertrauensleute täglich engagieren und Interessen der Belegschaft gegenüber dem Arbeitgeber vertreten.

Ihre Aufgaben sind im Gesetz klar beschreiben. So haben beispielsweise Betriebsrat und Arbeitgeber dem § 75 BetrVG Abs. 2 entsprechend die freie Entfaltung der Persönlichkeit der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer zu schützen und zu fördern. Wie Betriebsräte diese und andere betriebsverfassungsrechtliche Aufgaben hingegen professionell umsetzen können, dazu finden sich im Gesetz keinerlei Hinweise.

In dieser Zukunftsreihe geht es um die Vermittlung von grundlegenden Arbeitsmethoden aus dem Projektmanagement, der Beteiligung von Beschäftigten und Strukturierung der Aufgaben aus dem Betriebsverfassungsgesetz. Anhand eigener Gestaltungsprojekte werden Werkzeuge erprobt und in der betrieblichen Praxis angewendet.

Um rechtliche Fragestellungen oder konkrete Probleme zielgenau zu lösen, wird die Begleitung der Teilnehmenden durch die Seminarleitung auch zwischen den Modulen sichergestellt.