Gilt für das Arbeitsverhältnis ein Tarifvertrag, hat dies wesentlichen Einfluss auf die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten. Eine besondere Form ist der Manteltarifvertrag. Er regelt wichtige Rahmenbedingungen des Arbeitslebens, zum Beispiel die Arbeitszeit, Urlaubsansprüche, Mehrarbeit, Zuschläge für Mehr- und Nachtarbeit oder die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Damit ist der Manteltarifvertrag eine der wichtigsten Rechtsquellen zur Regelung von Arbeitsbedingungen in den Betrieben. Wir schauen gemeinsam darauf, welche Bedeutung der Manteltarifvertrag für die Beschäftigten hat und wie sie ihre Ansprüche geltend machen können. 

Wir widmen uns unter anderem folgenden Fragen:

  • Wie wird das zusätzliche Urlaubsgeld berechnet?
  • Wo steht etwas zum Thema Kündigungsfristen?
  • Wie lassen sich die Arbeitszeitwünsche der Beschäftigten verwirklichen?
  • Welche Zuschläge sind möglich und wie werden sie geltend gemacht? 

All dies sind klassische Fragen, die oft einer Interessenvertretung oft gestellt werden. Damit die passenden Antworten gegeben werden können, gilt es, die tarifpolitischen regionalen Zusammenhänge zu kennen. Diese Bereiche sind traditionell dem Manteltarifvertrag zugeordnet und der ist Schwerpunkt des Seminars. Neben den inhaltlich fachlichen Übungen wird auch der Umgang mit Tarifverträgen geübt.

Inhalte

  • Rechtliche Grundlagen des Tarifsystems 
  • Bedeutung von Tarifverträgen und Tarifautonomie
  • Ausgewählte Regelungsbereiche des Manteltarifvertrages z.B. die tariflichen Bestimmungen zur Arbeitszeit, Urlaubsanspruch und Urlaubsvergütung, Kündigungsfristen, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Arbeitsausfall/Arbeitsversäumnis u.v.a.
  • Durchsetzen von tariflichen Ansprüchen
  • Systematische Vorgehensweise für die Interessenvertretung

Zielgruppe

Das Grundlagen-Seminar richtet sich sowohl an Betriebsräte und Vertrauensleute als auch an interessierte Beschäftigte und IG Metall-Mitglieder.