Das Seminar wendet sich an Betriebsräte aus Unternehmen, in denen era.
bereits eingeführt wurde. Das Seminar befasst sich mit der Behandlung
von Veränderungen bei den Arbeitsaufgaben und ihren möglichen
Folgewirkungen auf Arbeitsbewertung und Eingruppierung. Die
unterschiedlichen Verfahrensweisen und Beteiligungsmöglichkeiten des
Betriebsrats, die sich aus der Regelung der Einführung nach § 99 BetrVG
oder nach § 7 era. ETV ergeben, werden behandelt.