Das Seminar wendet sich an Betriebsräte aus Unternehmen, in denen era. bereits eingeführt wurde. Das Seminar befasst sich mit der Behandlung von Veränderungen bei den Arbeitsaufgaben und ihren möglichen Folgewirkungen auf Arbeitsbewertung und Eingruppierung. Die unterschiedlichen Verfahrensweisen und Beteiligungsmöglichkeiten des Betriebsrats, die sich aus der Regelung der Einführung nach § 99 BetrVG oder nach § 7 era. ETV ergeben, werden behandelt.